| B | Bauantrag
Den Bauantrag leitet der Bauherr oder sein Vertreter in der Regel mit der Bauantragsstellung das Baugenehmigungsverfahren ein. Aus den einzelnen Landesbauordnungen oder Bauvorlagebestimmungen ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Allgemein sind dies:
Lageplan, Bauzeichnungen, die Baubeschreibung sowie der Nachweis der Standsicherheit. Weiterhin ein Ausgefüllter Bauantrag (auf dem entsprechenden Formular, falls die Bauaufsichtsbehörde eines veröffentlicht hat) mit statistischem Erhebungsbogen. Dies ist ein Formblatt zum Anzeigen jeglicher baulicher Änderungen, für die Genehmigungserteilung seitens der Behörden. Eine Zustimmungserklärung der Nachbarn sowie ggf. eine Baulastenerklärung.
Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumaßnahme im Maßstab 1:100. Katasteramtlicher Lageplan, i.d.R. ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte), im Maßstab 1:1000, ss sind in der Regel ein beglaubigtes und zwei unbeglaubigte Exemplare vorzulegen. Zur Anfertigung dieser Unterlagen sind Architekten und Bauingenieure berechtigt.