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Ronalter PM | BAU-GLOSSAR

Bauantrag stellen

| B | Bauantrag

Den Bauantrag leitet der Bauherr oder sein Vertreter in der Regel mit der Bauantragsstellung das Baugenehmigungsverfahren ein. Aus den einzelnen Landesbauordnungen oder Bauvorlagebestimmungen ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Allgemein sind dies:

Lageplan, Bauzeichnungen, die Baubeschreibung sowie der Nachweis der Standsicherheit. Weiterhin ein Ausgefüllter Bauantrag (auf dem entsprechenden Formular, falls die Bauaufsichtsbehörde eines veröffentlicht hat) mit statistischem Erhebungsbogen. Dies ist ein Formblatt zum Anzeigen jeglicher baulicher Änderungen, für die Genehmigungserteilung seitens der Behörden. Eine Zustimmungserklärung der Nachbarn sowie ggf. eine Baulastenerklärung.

Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumaßnahme im Maßstab 1:100. Katasteramtlicher Lageplan, i.d.R. ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte), im Maßstab 1:1000, ss sind in der Regel ein beglaubigtes und zwei unbeglaubigte Exemplare vorzulegen. Zur Anfertigung dieser Unterlagen sind Architekten und Bauingenieure berechtigt.

Baugenehmigung

| B | Baugenehmigung

Die Baugenehmigung bzw. Bauerlaubnis, ist im öffentlichen Baurecht die von einer Bauaufsichtsbehörde ausgesprochene Genehmigung, eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen. Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt mit drittbelastender Wirkung. Sie begünstigt den Bauherrn und belastet aber evtl. dessen Nachbarn. Als sog. „baurechtliche Unbedenklichkeitserklärung“
stellt sie rechtsverbindlich fest, dass das Vorhaben nicht in Widerspruch zu Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen waren. Auf die Erteilung besteht ein Anspruch.

Sofern ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, wenn keine im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und keine titulierten oder Rechte Dritter dem Bauvorhaben entgegenstehen.

Mit einem hier schon genannten Vorbescheid (Bauvoranfrage) kann schon vor Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens als auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit entschieden werden. Im Wege einer evtl. Teilbaugenehmigung können einzelne Arbeiten, Bauteile oder Bauabschnitte bereits vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt und begonnen werden.

Baulasten

| B | Baulasten

Vor Beginn eines Bauvorhabens sind evtl. Baulasten, dies sind im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Über die Baulasten wird bei den Baubehörden ein Baulastenverzeichnis geführt.

Die Baulasten sind NICHT im Grundbuch verzeichnet. Die Baulast muss im Baugenehmigungsverfahren wie eine baugesetzliche Verpflichtung berücksichtigt werden. Ein Vorhaben, das mit einer Baulast nicht im Einklang steht, darf in der Regel nicht genehmigt werden. Weil die Verpflichtung nur öffentlich-rechtlicher Natur ist, kann nur die zuständige Bauaufsichtsbehörde unmittelbar Rechte aus ihr herleiten. Die Baulast ersetzt daher aus Sicht Bauherren nicht die zivilrechtliche Sicherung, z. B. durch entsprechende Grunddienstbarkeiten.

Zu beachten ist noch das Baulasten evtl. wertbeeinflussende Tatsachen haben können, die Prüfung ob eventuell Baulasten vorhanden sind, sollte daher unbedingt Bestandteil jeder Wertermittlung sein. Wenn das Bauvorhaben bzw. das Objekt und dessen Nutzung jedoch mit der baurechtlichen Zulässigkeit übereinstimmen, dann stellt eine Baulast in der Regel keine Wertbeeinträchtigung dar.

Bauausführung

| B | Bauausführung

Die eigentliche Bauausführung bezeichnet die Phase der Herstellung eines Bauwerks. Die einzelnen Schritte der Bauausführung sind in der Regel im Bauzeitenplan festgelegt und werden vom Bauleiter (Baumanagement) organisiert.
Die Bauausführung folgt im Bauverlauf auf die Bauplanung. Sie beginnt mit dem Tage der Baustellen-Einrichtung, der „erste Spatenstich“ oder die Grundsteinlegung ist ein symbolischer Beginn, welcher meist nach tatsächlichem Baubeginn erfolgt.

Die Phase der Bauausführung endet mit der Bauabnahme des Bauwerkes durch den Bauherrn, oder dessen Bauleitung. Im Anschluss daran beginnt die Nutzung des Bauwerkes und die so genannte „Gewährleistungsphase“. Aufgrund des meist hohen terminlichen Drucks im Bauwesen, ist eine gut funktionierende Bauleitung sinnvoll, da es sehr oft große Überschneidungen in den Bauphasen gibt. Die Bauplanung ist in der Regel selten abgeschlossen, wenn die Bauausführung beginnt, aus diesem Grund sollten eine professionelle Bauleitung für ein Bauprojekt unbedingt tätig sein.

Die Gewährleistungsphase kann für Teile des Bauwerkes vollkommen unterschiedlich sein und z.T. schon früher beginnen, um Problemen vorzuwirken sollten zwingend Zwischenabnahmen gerade bei gewerkübergreifenden Ausführungen durchgeführt werden.

Baukosten

| B | Baukosten

Baukosten sind Aufwendungen für Material, Leistungen und Abgaben, die für die Planung (Architektur und Statik) und die Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind. Die Gesamt-Bauwerkskosten setzen sich aus den Kosten der allgemeinen Bauarbeiten, der Rohbauarbeiten und Ausbauarbeiten zusammen. Zu den allgemeinen Bauarbeiten gehört die Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Trümmer- und Schuttabfuhr, außergewöhnliche Gründungen, Arbeiten außerhalb des Gebäudes, Außenanlagen, etc. zusammen.

Die Baunebenkosten sind Aufwendungen für Planungskosten, Architekt, Statiker, Ingenieure und Behördliche Gebühren, Versicherungsgebühren (Bauversicherungen) behördliche Gebühren sowie anfallende Finanzierungskosten wie Zinsen, Disagio etc.. Die Baunebenkosten sind somit die Kosten, die neben den „eigentlichen“ Baukosten und Kosten für das Grundstück, für Planung und Ausführung des Bauvorhabens auftreten.

Die Baunebenkosten sollten nicht mit den Kaufnebenkosten verwechselt werden, diese fallen beim Erwerb des Grundstückes inklusive seiner immobilen Bestandteile an, unabhängig davon an ob man nach dem Erwerb baut oder nicht.
Die Kaufnebenkosten bestehen aus der Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Gebühren für die Grundbucheintragung und evtl. Maklerprovisionen.

Bauleitung

| B | Bauleitung

Die Bauleitung kurz auch BL genannt wird in der Regel gemäß HOAI erteilt und ausgeführt! Die Bauüberwachung oder Bauoberleitung leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers also des Bauherrn, als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers oder eines Nachunternehmers bzw. Bauunternehmen verwendet. Objektüberwachung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung werden vom Auftraggeber, meist vom Bauherrn, eingesetzt.

Als „Sachwalter des Bauherrn“ übernehmen sie vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung (Bausoll), koordinieren die Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen.

Die Bauleitung bzw. Bauführung des Bauunternehmens sorgt für die Koordinierung der Leistungserbringung (Personaleinsatz, Materiallieferungen etc.) und ist Ansprechpartner für den Auftraggeber bzw. die Bauleitung des Auftraggebers.

Bauüberwachung

| B | Bauüberwachung

Grundleistungen örtlichen Bauüberwachung sind das Überwachen der Ausführung des Bauprojektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.

Weiterhin das Führen eines Bautagebuchs für alle am Bau ausführenden Gewerke sowie das spätere gemeinsame Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen. Selbstverständlich wird bei den Abnahmen von Leistungen und Lieferungen mitgewirkt und die jeweilige gewerksorientierte Rechnungsprüfung anhand der zugrunde liegenden preislichen Vereinbarungen vorgenommen.

Ein weiterer Bestandteil der Bauüberwachung ist die Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen die Überwachung der Prüfung der Funktionsfähigkeit einzelner Anlagenteile und der Gesamtanlage. Das Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel und bei Objekten nach § 51 Abs. 1: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.

Bauvoranfrage

| B | Bauvoranfrage

Zur Klärung von (wichtigen) Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. Eine Bauvoranfrage vor dem Bauantrag macht in vieler Hinsicht Sinn und spart evtl. Kosten um Fragen zu klären, ob Ihr Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist.

Oft hilft so das kleine Genehmigungsverfahren zu erfahren ob zweifelhafte Punkte des Projektes realisiert werden dürfen. Einzureichen sind:
Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, statische Berechnung, Zeichnungen für Wasserversorgung und Entwässerung, Lichtbilder, zustimmende Erklärungen der Nachbarn zum Bau.

Die Anfrage kann sich auch auf einzelne bauplanungsrechtliche Fragen beziehen, die im Rahmen des kleinen Genehmigungsverfahrens frühzeitig geklärt werden können. Die zuständige Behörde bzw. die Baubehörde erlässt nach einer förmlichen Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid, dieser ist dann in der Regel auch verbindlich für ein später folgendes Baugenehmigungsverfahren. Zu beachten ist, das der Bauherr noch nicht berechtigt ist, bereits mit der Umsetzung der angefragten Maßnahmen zu beginnen.

Bauzeitenplan

| B | Bauzeitenplan

Ein Bauzeitenplan ist ein absolut notwendiges Werkzeug zur Terminplanung und Terminkoordinierung, es dient der Terminverfolgung und Kontrolle des Bauablaufes.
Der Bauzeitenplan dient der Koordination und Kontrolle aller Tätigkeiten und Gewerke an Bauvorhaben. Der Bauzeitenplan ist Grundlage eines geordneten, weitestgehend reibungslosen Arbeitens am Bau mit dem Ziel, die vereinbarten und vorgesehenen Fertigstellungstermine eines Bauprojektes zu realisieren.

Der Bauzeitenplan wird in der Regel von der Bauleitung, in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Basis der Erfahrung des Bauleiters und Koordinators aufgestellt und laufend den sich ergebenden Notwendigkeiten des Bauvorhabens wie z.B. Wetter und evtl. Ausfällen von Auftragnehmern etc. entsprechend, angepasst. Bei größeren Bauprojekten ist es evtl. erforderlich gewerkeweise untergeordnete Bauzeitenpläne zu führen.

Im professionellen Bereich kommt in der Regel spezielle Software zum Einsatz oder der Bauzeitenplaner wird auf Basis einer Tabellenkalkulation bis hin zu komplexen Projektmanagement-Lösungen mit entsprechenden Ressourcen- und Finanzplanung verknüpft. Zur Visualisierung der Bauzeiten ist die Darstellung des Bauzeitenplans als üblich.

Bauabnahme

| B | Bauabnahme

Die Bauabnahme ist, unterschiedlich in den einzelnen deutschen Landesbauordnungen geregelte Schlussabnahme eines genehmigten Bauvorhabens, meist durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Dabei wird festgestellt ob der fertiggestellte Bau mit der Baugenehmigung und die darin enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht übereinstimmt. Sofern die jeweile Bauordnung dies vorsieht, wird nach Anforderung einer Rohbauabnahme der eingereichte Antrag nach Fertigstellung des Rohbaus einer Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde unterzogen.
Der Rohbau gilt als fertiggestellt, wenn alle statischen Bauteile, sowie Kamin und Dachkonstruktion korrekt ausgeführt sind, also die Standsicherheit, der Schall- und Wärmeschutz und Feuersicherheit gewährleistet ist.

Die Schlussabnahme erfolgt nach Fertigstellung aller für die Errichtung des Baus erforderlichen Bauarbeiten und einer Bescheinigung über die Funktionsfähigkeit der Heizungs- und Kaminanlagen bescheinigt wurde.

Die Gebrauchsabnahme ist die Abnahme eines Gebäudes durch die Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) mit der Bestätigung, dass alle Vorschriften und Auflagen bei der Errichtung des Bauwerks eingehalten wurden und ob es mit dem genehmigten Bauantrag („Baugenehmigung“) übereinstimmt. Der Bauherr muss die Gebrauchsabnahme, sofern erforderlich (siehe Landesbaoordnung) beantragen.

Controlling

| C | Controlling

In Zusammenarbeit mit der obersten Bau-Führungsebene führt ein Controller die Teilziele der Bereiche sowohl hinsichtlich der Kosten-Einhaltung als auch der Qualität zu einem ganzheitlichen und abgestimmten Zielsystem zusammen.

Das Zielsystem bildet den Ausgangspunkt für die eigentliche Bauausführung und der Budgetierung, in der Maßnahmen und Ressourcen zur Zielerreichung festgelegt werden. Die inhaltliche Planung erfolgt dabei durch die jeweiligen Führungskräfte der unterschiedlichen Gewerke und Bereiche.

Zu den Controllingaufgaben gehören u. a. die Erstellung der erforderlichen Bauzeitenpläne die zeitliche Koordination der Planungsschritte in Form eines Planungskalenders, der Bereichen vorgegeben wird.
Durch das Bau-Controlling und die qualitative Sicherstellung der Bauvorgaben, des vorgegebenen Ausführung-Standards, und der Koordination aller beteiligten Firmen sowie der erstellten Teilpläne werden anschließend durch den Controller auf Zielkonformität überprüft und zu einem abgestimmten Gesamtplan zusammengefasst.

Den Abschluss des Bau-Controllings bildet die Fixierung und Dokumentation der Planwerte in Form von Budgets.und baubegleitender Qualitätssicherung und stellt sicher, dass Baubeschreibung, Bauplanung und Bauausführung übereinstimmen.

Baudienstleistung

| D | Dienstleistungen & Baudienstleistungen

Baudienstleistungen umfassen sehr unterschiedliche Arbeiten im Bereich Bauausführungen die im Zusammenhang mit entstehenden Baugewerken in Anspruch genommen werden können. Wir z. B. das Unternehmen Ronalter PM ist ein professioneller Baudienstleister mit jahrzenterlanger Erfahrung in ganz Deutschland!

Die Definitionen und Bezeichnungen der Baudienstleistungen sind unterschiedlich da es oft Überschneidungen und keine eindeutige Abgrenzung der diversen Teilgebieten gibt.
Man unterscheidet zwischen Ingenieurbau, Landschaftsbau, Städtebau, Tiefbau, Hochbau und zwischen reinen Fachdisziplinen der Planung und Ausführung wie z.B. Bauingenieurwesen, Architektur und Gebäudetechnik bei den Baudienstleistungen diese beinhalten auch unterschiedliche Baustoffe wie Holzbau, Trockenbau, Stahlbau und Mauerwerksbau und Konstruktionen wie Massivbau, Fachwerkbau, Skelettbau und Verbundbau.

Unterschiede gibt es auch im jeweiligen Bauprozess wie Instandhaltung, Bauplanung und Bauausführung.

Kostenkontrolle

| K | Kostenkontrolle

Kostenkontrolle ergibt sich aus den Bereichen Kostenplanung, Kostenüberwachung und zusammen. Die Kostensteuerung beginnt gleichzeitig mit der Kostenplanung, die Kosten lassen sich in frühen Projektphasen am besten beeinflussen.

Das Ziel der späteren Kostenkontrolle ist die verangegangene Kostenplanung und Kostenüberwachung auf Grundlage von Investitions- und Baunutzungskosten unter Einhaltung des gewünschten Standards und der geforderten Qualität zu definieren.

Die Gesamtkostenbetrachtung von Bauvorhaben spielt in Sachen Wirtschaftlichkeit eine sehr große Rolle, denn nicht mehr nur kostenbewusste Konstruktion Ausführung werden gegenwärtig vom Markt verlangt. Sondern auch kostenoptimierte gesamtwirtschaftliche Nutzungszeit und geringe Baunutzungskosten sind Basis einer wirtschaftlich vernünftigen Investition und des späteren Betriebes.

Insoweit ist die Einhaltung und Kontrolle der Gesamtkosten des Projektes unabdingbar um das beste Kosten- Nutzenverhältnis zu erreichen.

Sicherheit

| S | Sicherheitsplanung

Sicherheitsplanung an Bauvorhaben ist Basis der Baukoordination, ohne Ordnung auf der Baustelle kommt es im Bauablauf zu Behinderungen, Unterbrechungen, Gefährdungen oder gar zu Unfällen und Schäden. Deshalb ist bereits bei der Projekt-Vorplanung und auch während der Durchführung der Bauarbeiten seitens der Projektleiters eine wirksame Koordination zwischen den verschiedenen am Bau Beteiligten zu gewährleisten.
Als Veranlasser der Baumaßnahmen trägt zunächst der Bauherr die Gesamtverantwortung. Im Planungs- und Ausführungsbereich dieser wird in der Regel zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens nach Sachkunde und Erfahrung geeignete Projektsteurung, Architekt, Fachplaner, Bauleiter einsetzen, oder je nach Landesbauordnung einen Fachplanern eingsetzen.

Mit dem Abschluss der korrekten Werkverträge wird zwar den einzelne Auftragnehmern für den auf diese ihnen übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen übertragen die beherrschbaren Gefahren auszuschließen und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen.

Letztlich sollte für Sicherheit der Gesamtbaustelle und der Beschäftigten eine entsprechende Sicherheitsplanung von der Bauleitung erstellt werden diese gewährleistet eine entsprechende Koordination und Überwachung.

Statik

| S | Statik

Baustatik oder die Statik einer Baukonstruktionen dient der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Tragwerken im Bauwesen. In der Baustatik werden die Kräfte und deren gegenseitige Auswirkungen in einem Bauwerk sowie in jedem dazugehörigen Bauteil berechnet. Die Baustatik ist ein Verfahren, welches dazu dient, die Einwirkung äußerer Lasten auf Belastungen und Verformungen mit deren Spannungen zu berechnen. Weiterhin die Lastabtragung des s.g. Tragwerks nachzuvollziehen und damit letztlich dessen Gebrauchsfähigkeit sicher zu stellen.

Ein Bau-Tragwerk ist die Modellvorstellung der lastabtragenden Teile eines Bauwerks, die sich in Steifigkeit, Festigkeit und Material grundsätzlich unterscheiden können. Lasten sind ständig vorhamdene Einflüsse auf das Bauwerke (etwa das Eigengewicht der Konstruktion), veränderliche (etwa Schnee, Wind, Temperatur, Verkehr oder schwankende Wasserstände) und außergewöhnliche Einwirkungen etwa Erdbeben, Feuer u.s.w..

Diese Lasten werden in der Regel mithilfe von Normen mit einer gewissen Versagenswahrscheinlichkeit liegend auf der sicheren Seite abgeschätzt. Ziel einer Baustatik ist es, diese ungünstigsten Kombination hinsichtlich der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit konstruktiv zu berücksichtigen.

Projektsteuerung

| P | Projektsteuerung

Als Projektmanagement (PM) bezeichnet man das Initiieren, Planen, Steuern, Kontrollieren und Abschließen von Projekten.
Projektsteuerung und Projektmanagement hat die Aufgaben Kosten, Projektdauer, Termine, Inhalt, Umfang und Qualität der Projektergebnisse zu garantieren. Um den Projekterfolg zu gewährleisten, muss der Projektmanager zunächst die Interessen der Auftraggeber transparent machen und dann gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen eine Projektplanung erstellen.
Im Zuge der Projektplanung werden alle Prozessschritte zur Planung des Projekts oder zur Detaillierung der jeweiligen Projektphase zusammengefasst. Alle Schritte orientieren sich am definierten Ziel des Projektes, die wichtigsten Projektmanagementprozesse in der Planung sind:

Inhalt und Umfang der Planung, Definition der Vorgänge, Festlegen der Vorgangsfolgen, Einsatzmittelbedarfsplanung, Schätzung der Vorgangsdauern, Kostenschätzung, Risikomanagementplanung, Entwickeln des Terminplans, Kostenplanung und Zusammenstellung des Projektplans incl. Qualitätsplanung und Beschaffungsplanung und Ausführungs- und Überwachungsplanung. Unter der Ausführung versteht man die Koordination der Mitarbeiter und anderer Ressourcen und deren Zuordnung zu den Vorgängen im Projektplan, damit das Projektziel erreicht wird. Die abschließenden Prozesse sind Abnahmen, Abrechnungen der Vertragsbeendigung und dem administrativen Abschluss des Projekts.

 

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